Arbeitsagentur & Jobcenter
Der Bildungsgutschein
Die Teilnahme an MUSEALOG wird von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern aus dem gesamten Bundesgebiet nach individueller Prüfung mit einem Bildungsgutschein gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter an Ihrem Wohnsitz in Deutschland arbeitssuchend gemeldet sind. Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Ansprechpartner ist in diesem Fall die Agentur für Arbeit. Ohne Bildungsgutschein ist die Teilnahme an MUSEALOG leider nicht möglich.
Erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld oder von Ihrem Jobcenter Bürgergeld werden Ihre Leistungen während Ihrer Teilnahme an MUSEALOG weitergezahlt.
Mit dem Bildungsgutschein werden folgende Kosten übernommen:
- vollständige Übernahme der Teilnahmegebühren
- Kosten für Pendelfahrten vor Ort
Für Teilnehmer*innen, die Ihren Wohnsitz nicht in der Nähe unserer Museen werden weitere Kosten übernommen:
- Kosten für die auswärtige Unterbringung,
- Verpflegungsmehraufwand und
- monatliche Familienheimfahrten
Insgesamt können Kosten von bis zu 1176 EUR monatlich zusätzlich zu den Teilnahmegebühren übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem jobcenter auf und erkundigen sich über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten.
Platz- und Standortvergabe
Die Prioritätenliste
Während der Weiterbildung bearbeiten Sie ein Projekt an einem der beteiligten Museen. Hierzu erstellen die Museen für jeden Kurs eigene Projektskizzen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahl sowohl das Profil des Museums als auch die für den Kurs angebotenen Projekte. Wir werden versuchen, dass Sie an einem der von Ihnen genannten Standorte für die Dauer der Weiterbildung tätig sein können.
Bitte teilen Sie uns drei verschiedene Museen mit, an denen Sie im Rahmen von MUSEALOG tätig sein möchten und begründen Sie Ihre Wahl mit wenigen Sätzen. Falls Sie ein Museum in Oldenburg wählen, müssen Sie zwei Museen außerhalb von Oldenburg nennen. Die Zuteilung der Museumsplätze beruht auf den drei von Ihnen in der Prioritätenliste genannten Museen.
Die Vergabe der ca. 12 Teilnehmer*innenplätze erfolgt unter inhaltlichen Gesichtspunkten durch MUSEALOG. Dabei berücksichtigen wir Ihren akademischen Fachabschluss, Ihre Studienschwerpunkte und Ihre beruflichen Erfahrungen.
Die Vergabe der Teilnehmer*innenplätze erfolgt nach Fristende auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen, Bildungsgutscheine und Standortwünsche. Es werden nur Plätze an Interessent*innen mit einem Bildungsgutschein vergeben. Bei Aufnahme in den Kurs werden Sie wenige Tage nach Fristende über Ihren Museumsstandort informiert und erhalten von uns nach Möglichkeit eine museumsbezogene Liste mit Adressen von Vermieter*innen.
Mehr erfahren über die Museumsprojekte...
AZAV-Zulassung
Die Maßnahmenummer
MUSEALOG ist für die berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV zugelassen und durch die fachkundige Stelle Kiwa Zertpunkt zertifiziert. Die Zertifizierung mit der Registrier-Nummer A6020107 ist bis zum 20.08.2027 gültig. Der Maßnahmebogen für MUSEALOG wird von der Arbeitsagentur für jeden Kurs neu erstellt. Die Maßnahmenummer für MUSEALOG 2025 lautet 224 / 007 / 2025.
Termine und Fristen MUSEALOG 2025
ab Januar 2025 | Ausstellung von Bildungsgutscheinen
Bildungsgutscheine für MUSEALOG 2025 werden von den Arbeitsagenturen und Jobcentern im Regelfall frühestens drei Monate vor Kursstart ab Januar 2025 ausgestellt. Einzelne Arbeitsagenturen und Jobcenter stellen Bildungsgutscheine erst einen Monat vor Kursstart aus. Bitte weisen Sie bei Terminproblemen auf unsere Bewerbungsfrist hin.
12. März 2025 | Ende der Bewerbungsfrist
Bis spätestens 12. März 2025 müssen Ihre Bewerbungsunterlagen einschließlich Bildungsgutschein und Prioritätenliste bei uns vorliegen. Bewerbungen ohne Bildungsgutschein finden bei der Platzvergabe keine Berücksichtigung. Sollten nach Ende der Bewerbungsfrist noch Plätze an einzelnen Museen frei sein, werden diese kurzfristig vergeben.
ab 13. März 2025 | Vergabe der Teilnehmer*innenplätze
Die Vergabe der Teilnehmer*innenplätze erfolgt nach inhaltlichen und organisatorischen Gesichtspunkten. Die Zuordnung zu den Museen beruht auf Ihrer Priorotätenliste. Der Bildungsgutschein allein garantiert Ihnen nicht die Teilnahme an MUSEALOG.
ab 17. März 2025 | Platzzusage
Interessent*innen, die in den Kurs MUSEALOG 2025 aufgenommen werden, erhalten von uns ab 17. März 2025 schriftlich mitgeteilt, an welchem Museum sie einen Platz erhalten haben. Nach Möglichkeit erhalten Sie von uns dann eine Liste mit Vermieter*innen, die in der Vergangenheit Wohnungen bzw. Zimmer an MUSEALOG-Teilnehmer*innen vermietet haben.
31. März 2025 | Kursstart
MUSEALOG 2025 startet am 31. März 2025 mit einem mehrtägigen Seminarblock in Oldenburg. Ihr erster Tag im Museum ist der 4. April 2025.
25. November 2025 | Kursende
MUSEALOG 2025 endet am 25. November 2025. Wenige Tage vorher erhalten Sie auf unserer Abschlussveranstaltung Ihr Zertifikat als „Fachreferent*in für Sammlungsmanagement und Qualitätsstandards in Museen“.